Organisation - socialbern.ch

Organisation

Der Verband SOCIALBERN ist als Verein gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches organisiert und aus dem früheren Heimverband hervorgegangen.

Über die Angelegenheiten von SOCIALBERN bestimmen

  • die Mitgliederversammlung als oberste Entscheidungsträgerin
  • der Vorstand mit Präsidium als strategisches Führungsorgan
  • die Geschäftsleitung mit der operativen Leitung

Zusätzlich nehmen Fachkommissionen im Bereich Kinder und Jugendliche sowie im Erwachsenenbereich vom Vorstand delegierte Aufgaben wahr.