Organisation
Der Verband SOCIALBERN ist als Verein gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches organisiert und aus dem früheren Heimverband hervorgegangen.
Über die Angelegenheiten von SOCIALBERN bestimmen
- die Mitgliederversammlung als oberste Entscheidungsträgerin
- der Vorstand mit Präsidium als strategisches Führungsorgan
- die Geschäftsleitung mit der operativen Leitung
Zusätzlich nehmen Fachkommissionen im Bereich Kinder und Jugendliche sowie im Erwachsenenbereich vom Vorstand delegierte Aufgaben wahr.